Compliance

Compliance

Die Rechtschaffenheit unseres Handelns ist ein wesentlicher Baustein für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die GASAG-Gruppe. Die Einhaltung von geltenden Regeln ist uns daher sowohl Verpflichtung als auch Selbstverständnis. Dem entsprechend hat sich die GASAG-Gruppe zur strikten Einhaltung von

  • allgemeinen Regeln, seien es Gesetze, Verordnungen oder sonstige Regelwerke,
  • Verträgen,
  • ethischer Grundsätze und
  • interner Regeln

verpflichtet. Diese Verpflichtungen betreffen unter anderem unsere kaufmännische Rechtschaffenheit und die Ablehnung unlauterer Geschäftspraktiken. Ebenso ist für die GASAG-Gruppe jegliche gesetzeswidrige Ausnutzung von abhängig Beschäftigten und die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihres Geschlechtes, ihrer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung nicht hinnehmbar.

 

Compliance geht uns alle an

Potentielle Compliance-Verstöße können nicht immer „von innen heraus“ erkannt und aufgearbeitet werden. Damit ein etwaiges Fehlverhalten schnellstmöglich abgestellt werden kann, sind wir daher auch unseren Kunden und Geschäftspartnern dankbar, wenn sie uns auf mögliche Compliance-Verstöße innerhalb der GASAG-Gruppe hinweisen. Zu diesem Zweck haben wir ein gesichertes Hinweisgebersystem eingerichtet. Hiermit können Hinweise rund um die Uhr an uns adressiert werden, auf Wunsch auch anonym.

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern ein verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln. Verbindliche Regelungen, Richtlinien und die von uns geschlossenen Verträge spiegeln unsere Compliance-Ziele wider und müssen eingehalten werden.

 

Wir nehmen Ihre Hinweise gern entgegen

Wenden Sie sich als Kunde, Geschäftspartnerin oder anderweitig Betroffener zum Beispiel per E-Mail an unsere interne Compliance-Einheit unter compliance@gasag.de. Wenn Sie wünschen bzw. uns Ihre Telefonnummer hinterlassen, rufen wir Sie auch gern zurück.

Sollten besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer Sie als Hinweisgeberin gern anonym bleiben wollen, können Sie sich auch an unseren Ombudsmann (Fachanwalt für Strafrecht) wenden.

 

Der Ombudsmann

Der Ombudsmann legt den Hinweis nach Absprache mit Ihnen ohne Angabe der anzeigenden Person bei der Compliance-Einheit innerhalb der GASAG-Gruppe zur weiteren Ermittlung und Bearbeitung vor. Eventuelle Rückfragen und sonstige Kommunikation mit der Hinweisgeberin im laufenden Verfahren werden dann ebenfalls über den Ombudsmann gesteuert, so dass eine gewünschte Anonymität auch hier gesichert ist.

 

Ombudsstelle