Für Einmalnutzer gelten die folgenden Preise:
HinweiseVereinzelt erheben Behörden und Leitungsnetzbetreiber individuelle Aufwandsent-schädigungen, die vom Antragsteller zu tragen sind. Bitte entnehmen Sie diese der Homepage des jeweiligen Auskunftsgebers. Die der infrest bekannt gegebenen Informationen zu individuellen Aufwandsentschädigungen sind in folgendem Link abgebildet. Für die Nutzung des Leitungsauskunftsportals durch Kommunen wird ein Rabatt von 50% auf den Preis für Anfragen auf Leitungsauskünfte und Meldungen gewährt. Diese Preise fallen je Versandvorgang (Anfrage o. Meldung) an. Alle Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Stand: 01.09.2022
*Einige Antwortende übernehmen die Kosten für die Beteiligung bei einer Leitungsanfrage oder Meldung. Sofern diese in Ihrem Anfragegebiet beteiligt sind, erfolgt nach dem 2. Schritt eine Auswahl, ob alle oder nur kostenfreie Antwortende angefragt werden sollen. Wenn Sie alle Antwortenden auswählen, werden somit kostenbefreite und kostenpflichtige Antwortende beteiligt. Die kostenbefreiten Antwortenden werden bei der Stufenberechnung nicht berücksichtigt. Hinweis: Aus Gründen der Sicherheit im Tiefbau empfiehlt die infrest immer alle Antwortende anzufragen. |
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