
Die infrest hat mehrere Schnittstellen zu führenden Fachverfahrenshersteller entwickelt, mittels der die Kommunen ihre Antragsverfahren über das infrest Leitungsauskunftsportal digitalisieren und OZG-konform abwickeln können. Der gesamte Prozess bis zum Genehmigungsrücklauf ist dabei medienbruchfrei umgesetzt. Die digitalen Antragsverfahren sind in Berlin bereits produktiv im Einsatz und starten demnächst in Teilen von Brandenburg und Rheinland-Pfalz.
Städte und Kommunen können so neben dem digitalen Genehmigungsverfahren zur Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) auch das Antragsverfahren auf Zustimmung gemäß §127 des neu gefassten Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie zur Sondernutzung über das infrest Leitungsauskunftsportal digital abwickeln.
Digitale Antragsverfahren von Städten und Gemeinden
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