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ODER BAUEN SIE SCHON?

 

 

 

Deutschlandweite Leitungsauskunft und digitales Baustellenmanagement

Mit dem deutschlandweit einsetzbaren infrest Leitungsauskunftsportal erreichen Sie mit einer Anfrage alle für ihr Tiefbauvorhaben gelisteten TK- und Infrastrukturbetreiber, Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie Behörden (TöB). Ihr verlässlicher Partner zum Einholen von Leitungs- und Planauskünften.

Über das infrest Leitungsauskunftsportal können inzwischen mehr als 16.500 hinterlegte Infrastrukturbetreiber aus allen Sparten (Strom, Gas, Wärme, (Ab-) Wasser, Erneuerbare Energie sowie Telekommunikation, Bahn, ÖPNV, Antennengemeinschaften etc.) erreicht werden. Durch die turnusmäßige Aktualisierung der Daten und den kontinuierlichen Ausbau der hinterlegten Infrastrukturbetreiber bietet die infrest eine qualitativ sehr hochwertige Lösung zum Einholen von Leitungs- und Planauskünften, ob als Einmal-/Premiumnutzer oder als Nutzer unserer Dienstleistung (Komplettservice).

 

Unser Produktportfolio bietet Netzbetreibern und Kommunen weitere innovative Softwarelösungen und Dienstleistungen zur Koordinierung und Optimierung ihrer Netz- und Tiefbaumaßnahmen. Zudem können Kommunen Antragsverfahren über das infrest Leitungsauskunftsportal digitalisieren und OZG-konform abwickeln. Für ein schnelleres und effizienteres Planen und Bauen! Unsere webbasierten Lösungen leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit und CO2 Ersparnis bei Netz- und Tiefbauarbeiten.

infrest Auskunftsdatenbank

Mit der infrest Auskunftsdatenbank wirtschaftlich und medienbruchfrei Leitungsauskünfte erteilen - workflowbasiert und revisionssicher.

infrest Baustellenatlas

Der infrest Baustellenatlas ist die unternehmensübergreifende Online-Plattform zur Baustellenkoordination zwischen Netzbetreibern und kommunalen Partnern.

infrest BaustellenInformationsSystem

Mehr Transparenz und Akzeptanz von Straßen- und Tiefbaumaßnahmen durch Informationsbereitstellung auf dem Smartphone.

Digitale Antragsverfahren (Berlin)

Anträge zur Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO), auf Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz oder auf Sondernutzung nach §12 Berliner Straßengesetz.

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